Parallelweichen...

Am 02.12.2021 um 10:50 schrieb Herbert Albrecht:
Am 02.12.2021 um 09:33 schrieb Christoph Müller:
Am 02.12.2021 um 03:03 schrieb Hans CraueI:
Hartmut Ott schrieb
Am 30.11.21 um 20:50 schrieb Sieghard Schicktanz:

BTW, ein \"Stilles Örtchen\" hätte ich eher ungern im Auto.

Nun, bei längeren Fahrten könnte es durchaus nützlich sein,
Reisebusse haben ja auch so was.

Mein WoMo auch, das hat sich auch schon öfter als nützlich erwiesen. Ich
kenne einige öffentliche Klos, die man gerne meidet, umso besser, wenn
man was Eigenes dabei hat. Besonders, wenn man sich setzen muss.

Sehe ich auch so.

Anhalten muss man dennoch.

Muss man das? Die Platzverhältnisse sind sehr beengt. Kommt es zu
einem Unfall, ist das so ähnlich, als ob man angeschnallt wäre.

Rechtlich ist das korrekt, denn man darf in einem fahrenden WoMo nur
angeschnallt sitzen. Auf dem WC gibts keinen Gurt und wenn, wäre noch
der Weg dorthin ein Verbotsgrund.

Gilt das auch, wenn das Gefährt auf einer Schienenplattform unterwegs ist?

Normale Toiletten wird man auch gelegentlich mal reinigen müssen.
Igitt hin oder her. Hat man einen einheitlichen Multi-Stecker, kann
man über diesen automatisch Frischwasser tanken und Abwasser entsorgen.

Mit meiner WoMo-Technik komme ich gut klar. Sicher - es geht immer noch
besser.

WoMos werden ja noch eher in handwerklicher Fertigung in kleinen
Stückzahlen produziert. Sobald die Stückzahlen allerdings in Richtung
Großserie gehen, wäre es schon gut, einen entsprechenden Standard zu haben.

--
Servus
Christoph Müller
www.astrail.de
 
Am 30.11.21 um 20:50 schrieb Sieghard Schicktanz:
Das Konzept müßte der bestehenden
Struktur angepasst entwickelt werden, und nicht umgekehrt.

Genau so sieht\'s aus.
 
Am 02.12.21 um 10:17 schrieb Christoph Müller:
Am 02.12.2021 um 09:46 schrieb Hartmut Kraus:
Am 01.12.2021 um 21:18 schrieb Sieghard Schicktanz:
Hallo Christoph Müller,
Du schriebst am Wed, 1 Dec 2021 10:59:27 +0100:

...
Wie sollte das ausschauen? Ich habe mir die Freiheit genommen,
aufbauend auf unserer Gesellschaftsform ein Konzept zu entwickeln,
wie es idealerweise ausschauen sollte. Idealzustand geht natürlich

Leider hast Du dabei etwas die Richtung verloren und Dein Konzept voll
_neben_ \"unsere[] Gesellschaftsform\" entwickelt, inkongruent mit und
inkompatibel zu dieser, und insbesondere inkompatibel mit der
bestehenden _Wirtschaftsstruktur_.

Von der Infastruktur sowieso.

Du meinst, dass damit eine völlig neue aufzubauen wäre.

Genau. Weil sowas mit der vorhandenen einfach nicht geht. Oder erkläre
uns doch nur mal, wie du dir das bei dem angeführten Beipiel München und
BMW-Stammwerk vorstellst.
 
Am 02.12.2021 um 12:10 schrieb Hartmut Kraus:
Am 02.12.21 um 10:17 schrieb Christoph Müller:
Am 02.12.2021 um 09:46 schrieb Hartmut Kraus:
Am 01.12.2021 um 21:18 schrieb Sieghard Schicktanz:
Hallo Christoph Müller,

Du schriebst am Wed, 1 Dec 2021 10:59:27 +0100:

...
Wie sollte das ausschauen? Ich habe mir die Freiheit genommen,
aufbauend auf unserer Gesellschaftsform ein Konzept zu entwickeln,
wie es idealerweise ausschauen sollte. Idealzustand geht natürlich

Leider hast Du dabei etwas die Richtung verloren und Dein Konzept voll
_neben_ \"unsere[] Gesellschaftsform\" entwickelt, inkongruent mit und
inkompatibel zu dieser, und insbesondere inkompatibel mit der
bestehenden _Wirtschaftsstruktur_.

Von der Infastruktur sowieso.

Du meinst, dass damit eine völlig neue aufzubauen wäre.

Genau. Weil sowas mit der vorhandenen einfach nicht geht. Oder erkläre
uns doch nur mal, wie du dir das bei dem angeführten Beipiel München und
BMW-Stammwerk vorstellst.

Erzähl\' erst mal was zu den Besonderheiten dieser Strecke. Länge, Anzahl
Gleise, Anzahl Bahnhöfe, Streckenverlauf, Personenverkehr, Güterverkehr, ...
--
Servus
Christoph Müller
www.astrail.de
 
Am 02.12.2021 um 12:03 schrieb Hartmut Kraus:
Am 30.11.21 um 20:50 schrieb Sieghard Schicktanz:

Das Konzept müßte der bestehenden
Struktur angepasst entwickelt werden, und nicht umgekehrt.

Genau so sieht\'s aus.

Was meinst du damit? Wieder lange Züge machen? Auf Parallelweichen
verzichten? Den Bau neuer Systemzugänge (Bahnhöfe) unterbinden, ...?

--
Servus
Christoph Müller
www.astrail.de
 
Hej,

Am 01.12.21 um 21:22 schrieb Sieghard Schicktanz:


BTW, ein \"Stilles Örtchen\" hätte ich eher ungern im Auto.

Nun, bei längeren Fahrten könnte es durchaus nützlich sein, Reisebusse
haben ja auch so was. Und bei der Eisenbahn gibt es das auch.

Ja, die sind aber auch ein \"klein wenig\" geräumiger. In einem Pkw wird
das doch bisserl eng. Vielleicht als vorgeschriebene Einrichtung bei
SUVs, die hätten doch den Platz?

Naja, 9 qm sollten bei Bedarf für ein kleines Klo ausreichen.


--
--
mfg
Hartmut Ott
 
Hej,

Am 02.12.21 um 03:03 schrieb Hans CraueI:


BTW, ein \"Stilles Örtchen\" hätte ich eher ungern im Auto.

Nun, bei längeren Fahrten könnte es durchaus nützlich sein,
Reisebusse haben ja auch so was.

Anhalten muss man dennoch. Zudem sind Reinigung und

Auf dieses Railtaxi bezogen, warum? Bei 9 qm kann man für Fernreisen ein
kleines Klo vorsehen und hat immer noch etwas Platz. Und wenn man
schnell am Ziel ankommen möchte, kann man durchfahren. ES ist dann ja
nicht so wie bei einem Auto wo man Pinkel- und Bewegungspausen macht.



Entsorgung bei Sanitäranlagen dieser Art keine besonders
erquickliche Beschäftigung.
In Reisebussen fahre ich allenfalls sehr selten. Ich vermute,
dass es da wie in Flugzeugen aussieht, oder schlimmer. Auf
jeden Fall arg beengt.

Natürlich ist es eng - aber bei Reisebussen besser als wenn der Bus
extra anhalten muss.



--
--
mfg
Hartmut Ott
 
Am 02.12.2021 um 13:41 schrieb Hartmut Ott:

BTW, ein \"Stilles Örtchen\" hätte ich eher ungern im Auto.

Nun, bei längeren Fahrten könnte es durchaus nützlich sein, Reisebusse
haben ja auch so was. Und bei der Eisenbahn gibt es das auch.

Ja, die sind aber auch ein \"klein wenig\" geräumiger. In einem Pkw wird
das doch bisserl eng. Vielleicht als vorgeschriebene Einrichtung bei
SUVs, die hätten doch den Platz?


Naja, 9 qm sollten bei Bedarf für ein kleines Klo ausreichen.

Reicht auch für\'n großen Haufen ... ;-)



--
Mit freundlichen Grüßen
Peter H. Beier
Kaum macht man\'s richtig - schon funktioniert\'s.
Skype: \"P.Beier\"
 
Am 02.12.2021 um 13:26 schrieb Christoph Müller:
Am 02.12.2021 um 12:03 schrieb Hartmut Kraus:
Am 30.11.21 um 20:50 schrieb Sieghard Schicktanz:

Das Konzept müßte der bestehenden
Struktur angepasst entwickelt werden, und nicht umgekehrt.

Genau so sieht\'s aus.

Was meinst du damit?

Dumme Frage.
 
Christoph Müller schrieb

Hans CraueI schrieb:
Hartmut Ott schrieb
Nun, bei längeren Fahrten könnte [ein \"stilles Örtchen\"]
durchaus nützlich sein, Reisebusse haben ja auch so was.

Anhalten muss man dennoch.

Muss man das?

Natürlich muss man anhalten. Ergibt sich aus § 21a StVO.
Ausnahmen gibt es für Busse, Rückwärtsfahren,
Liefertätigkeiten und dergleichen.

Die Platzverhältnisse sind sehr beengt. Kommt es zu einem
Unfall, ist das so ähnlich, als ob man angeschnallt wäre.

Da gibt es gar nichts herumzudeuteln. Die Regelungslage ist
klar: Während der Fahrt muss man angeschnallt bleiben.

Die Platzverhältnisse in Autos sind insgesamt sehr beengt.
An der Anschnallpflicht ändert das nichts.

Zudem sind Reinigung und Entsorgung bei Sanitäranlagen dieser
Art keine besonders erquickliche Beschäftigung.

Normale Toiletten wird man auch gelegentlich mal reinigen müssen.

Normale Toiletten sind an das Wasser- und Abwassernetz
angeschlossen. Es sind keine \"Sanitäranlagen dieser Art\".

Hat man einen einheitlichen Multi-Stecker, kann man über
diesen automatisch Frischwasser tanken und Abwasser entsorgen.

Keine besonders erquickliche Beschäftigung, wie gesagt. Zeit,
Aufwand, Nerv. Alles zusätzlich. Und anhalten muss man, wie
schon gesagt, ohnehin, wenn man die Einrichtung nutzen will.

Da lobe ich mir die real existierende Eisenbahn, bei der diese
Möglichkeiten bereits realisiert sind, ohne dass es Nachteile
mit sich brächte. Jetzt und in echt.

Hans
 
Christoph Müller schrieb

Am 02.12.2021 um 10:50 schrieb Herbert Albrecht:
[...] man darf in einem fahrenden WoMo nur angeschnallt sitzen.
Auf dem WC gibts keinen Gurt und wenn, wäre noch der Weg dorthin
ein Verbotsgrund.

Gilt das auch, wenn das Gefährt auf einer Schienenplattform unterwegs ist?

Im allgemeinen wird Aufenthalt im Fahrzeug bei Transport des
Fahrzeugs auf einer Schienenplattform wohl nicht zulässig sein.
Wo es doch zulässig sein sollte, wird es wohl überwiegend wie in
<https://www.autozug-sylt.de/de/faq/>
geregelt sein:

| Fahren Sie bitte unbedingt langsam auf und über den Zug. Schalten
| Sie Motor und Zündung aus! Lassen Sie das Lenkradschloss nicht
| einrasten! Ziehen Sie die Handbremse fest an! Legen Sie den ersten
| Gang ein oder stellen Sie den Automatikhebel auf “P”. Schalten Sie
| das Licht aus! Achten Sie darauf, dass alle Fahrzeuginsassen
| während der Überfahrt angeschnallt sind – auch wenn der Zug
| unterwegs hält! Das Aussteigen aus dem Fahrzeug auf dem Zug ist
| verboten! NUR in Notfällen ziehen Sie kräftig am roten Notbremsseil
| seitlich von Ihrem Fahrzeug (Missbrauch strafbar!). Folgen Sie
| ansonsten den Anweisungen unseres Zugpersonals.

Dies betrifft Betrieb in Streckensicherung, welche als wesentlich
sicherer bekannt ist als Fahren auf Sichtweite. Weil Fahren auf
Sichtweite deutlich höhere Bremsbeschleunigungen als der Verkehr
in Blocksicherung einsetzen muss, wird es dabei nicht ohne
Anschnallpflicht gehen.

Hans
 
Am 02.12.2021 um 22:47 schrieb Hans CraueI:
Christoph Müller schrieb
Am 02.12.2021 um 10:50 schrieb Herbert Albrecht:

[...] man darf in einem fahrenden WoMo nur angeschnallt sitzen.
Auf dem WC gibts keinen Gurt und wenn, wäre noch der Weg dorthin
ein Verbotsgrund.

Gilt das auch, wenn das Gefährt auf einer Schienenplattform unterwegs ist?

Im allgemeinen wird Aufenthalt im Fahrzeug bei Transport des
Fahrzeugs auf einer Schienenplattform wohl nicht zulässig sein.

Das bezieht sich wahrscheinlich auf die heute üblicherweise angewandte
Technik. Verbesserungen sind da nicht vorgesehen. Man hat den Höhepunkt
des technisch Denkbaren vermutlich schon in der Praxis erreicht.

Wo es doch zulässig sein sollte, wird es wohl überwiegend wie in
https://www.autozug-sylt.de/de/faq/
geregelt sein:

| Fahren Sie bitte unbedingt langsam auf und über den Zug. Schalten
| Sie Motor und Zündung aus! Lassen Sie das Lenkradschloss nicht
| einrasten! Ziehen Sie die Handbremse fest an! Legen Sie den ersten
| Gang ein oder stellen Sie den Automatikhebel auf “P”. Schalten Sie
| das Licht aus! Achten Sie darauf, dass alle Fahrzeuginsassen
| während der Überfahrt angeschnallt sind – auch wenn der Zug
| unterwegs hält! Das Aussteigen aus dem Fahrzeug auf dem Zug ist
| verboten! NUR in Notfällen ziehen Sie kräftig am roten Notbremsseil
| seitlich von Ihrem Fahrzeug (Missbrauch strafbar!). Folgen Sie
| ansonsten den Anweisungen unseres Zugpersonals.

Das klingt ja grade so, als ging\'s da so ruppig zu wie auf der
Achterbahn. Da kann jeder die Anschnallpflicht nachvollziehen. Wenn aber
Züge doch so toll fahren, dass man sich überhaupt nicht anschnallen muss
- warum muss man das, wenn man im Auto auf so einer tollen Eisenbahn
sitzt? Haben die das mit Fixieren der Fahrzeuge noch immer nicht raus?

Dies betrifft Betrieb in Streckensicherung, welche als wesentlich
sicherer bekannt ist als Fahren auf Sichtweite.

Streckensicherung <> Blocksicherung?

Oder ist die Strecke ein Block?

Weil Fahren auf
Sichtweite deutlich höhere Bremsbeschleunigungen als der Verkehr
in Blocksicherung einsetzen muss, wird es dabei nicht ohne
Anschnallpflicht gehen.

Wie weit geht nach deiner Ansicht die Sichtweite? Sagt dir
\"elektronsische Sicht\" etwas? Damit kann man kilometerweit auch um
Kurven herum sehen.
--
Servus
Christoph Müller
www.astrail.de
 
Am 02.12.2021 um 22:25 schrieb Hans CraueI:
Christoph Müller schrieb
Hans CraueI schrieb:
Hartmut Ott schrieb

Nun, bei längeren Fahrten könnte [ein \"stilles Örtchen\"]
durchaus nützlich sein, Reisebusse haben ja auch so was.

Anhalten muss man dennoch.

Muss man das?

Natürlich muss man anhalten. Ergibt sich aus § 21a StVO.
Ausnahmen gibt es für Busse, Rückwärtsfahren,
Liefertätigkeiten und dergleichen.

Gilt die StVO auch auf der Schiene?

Die Platzverhältnisse sind sehr beengt. Kommt es zu einem
Unfall, ist das so ähnlich, als ob man angeschnallt wäre.

Da gibt es gar nichts herumzudeuteln. Die Regelungslage ist
klar: Während der Fahrt muss man angeschnallt bleiben.

Aber nicht auf der Schiene. Da gibt es nicht mal Gurte zum Anschnallen.

> Die Platzverhältnisse in Autos sind insgesamt sehr beengt.

Wohnmobile sind geräumiger als ein Platz im Zug.

Zudem sind Reinigung und Entsorgung bei Sanitäranlagen dieser
Art keine besonders erquickliche Beschäftigung.

Normale Toiletten wird man auch gelegentlich mal reinigen müssen.

Normale Toiletten sind an das Wasser- und Abwassernetz
angeschlossen. Es sind keine \"Sanitäranlagen dieser Art\".

Schon mal Urlaub mit Womo gemacht?

Hat man einen einheitlichen Multi-Stecker, kann man über
diesen automatisch Frischwasser tanken und Abwasser entsorgen.

Keine besonders erquickliche Beschäftigung, wie gesagt.

Einem Automaten ist das ziemlich egal. Sind die Anschlüsse ordentlich
konstruiert und ausgeführt, stinkt nichts.

Vor diesem Hintergrund wundere ich mich seit geraumer Zeit, wieso man
zum Laden von E-Autos nur so selten an Roboterarme denkt, die den
Kontakt zum Auto herstellen und wieder lösen. Stattdessen denkt man
lieber an induktives Laden und fängt sich damit mords Verluste und
unnötige Risiken ein. Ob Roboterarm oder Ladespulen mit Positionierung -
finanziell sollte da kein großer Unterschied sein. Nur haben mechanische
Stecker halt kaum Verluste.

> Zeit, Aufwand, Nerv.

Gibt\'s auf den Zubringern und mit Fahrplänen in noch größerem Umfang

Alles zusätzlich. Und anhalten muss man, wie
schon gesagt, ohnehin, wenn man die Einrichtung nutzen will.

Im Zusammenhang mit anständiger Fahrzeugfixierung und Fahren auf Gleisen
sind jedenfalls Zweifel erlaubt. Auf kurzen Strecken kann man sich
Problem meistens noch verkneifen. Auf langen fährt man im Fall des
Railtaxis mit der Eisenbahn.

Da lobe ich mir die real existierende Eisenbahn, bei der diese
Möglichkeiten bereits realisiert sind, ohne dass es Nachteile
mit sich brächte. Jetzt und in echt.

Wer öffentliche Toiletten mag... Ich bin da gerne etwas zurückhaltend.
Speziell, wenn\'s um ein sitzendes Geschäft geht.


--
Servus
Christoph Müller
www.astrail.de
 
Christoph Müller schrieb

Am 02.12.2021 um 22:47 Hans CraueI schrieb:
Im allgemeinen wird Aufenthalt im Fahrzeug bei Transport des
Fahrzeugs auf einer Schienenplattform wohl nicht zulässig sein.

Das bezieht sich wahrscheinlich auf die heute üblicherweise angewandte
Technik.

Das bezieht sich auf die Regelungslage (und von meiner Seite nur
gemutmaßt). Um Technik geht es nicht.
Ähnlich sieht es auf Fernfähren aus, in denen Aufenthalt im
Fahrzeugdeck für die Dauer der Überfahrt nicht zulässig ist.

Verbesserungen sind da nicht vorgesehen. Man hat den Höhepunkt
des technisch Denkbaren vermutlich schon in der Praxis erreicht.

Wenn man nicht so recht was von der Sache versteht, mag man auf
solche Ideen kommen.

[Autozug Sylt]
| Fahren Sie bitte unbedingt langsam auf und über den Zug. Schalten
| Sie Motor und Zündung aus! Lassen Sie das Lenkradschloss nicht
| einrasten! Ziehen Sie die Handbremse fest an! Legen Sie den ersten
| Gang ein oder stellen Sie den Automatikhebel auf “P”. Schalten Sie
| das Licht aus! Achten Sie darauf, dass alle Fahrzeuginsassen
| während der Überfahrt angeschnallt sind – auch wenn der Zug
| unterwegs hält! Das Aussteigen aus dem Fahrzeug auf dem Zug ist
| verboten! NUR in Notfällen ziehen Sie kräftig am roten Notbremsseil
| seitlich von Ihrem Fahrzeug (Missbrauch strafbar!). Folgen Sie
| ansonsten den Anweisungen unseres Zugpersonals.

Das klingt ja grade so, als ging\'s da so ruppig zu wie auf der
Achterbahn.

Wird wohl deutlich weniger ruppig zugehen als bei der Fahrt im
Auto selbst.

> Da kann jeder die Anschnallpflicht nachvollziehen.

Ja.

Wenn aber Züge doch so toll fahren, dass man sich überhaupt nicht
anschnallen muss - warum muss man das, wenn man im Auto auf so
einer tollen Eisenbahn sitzt? Haben die das mit Fixieren der
Fahrzeuge noch immer nicht raus?

Das find doch einfach mal raus. Frag am besten direkt nach.
Die werden dir das sicherlich erklären.

Ach so: Dass es erhebliche Unterschiede zwischen Wagen für
Personentransport und Wagen für Gütertransport gibt, sollte
allerdings schon zum Allgemeinwissen gehören.

Dies betrifft Betrieb in Streckensicherung, welche als wesentlich
sicherer bekannt ist als Fahren auf Sichtweite.
Weil Fahren auf Sichtweite deutlich höhere Bremsbeschleunigungen
als der Verkehr in Blocksicherung einsetzen muss, wird es dabei
nicht ohne Anschnallpflicht gehen.

Wie weit geht nach deiner Ansicht die Sichtweite?

\"Fahren auf Sichtweite\" hat mit Ansichten, die jemand zur
Sichtweite hat, nichts zu tun.

> Sagt dir \"elektronsische Sicht\" etwas?

Alter Hut. Siehe z.B.
<https://lok-magazin.de/leseprobe/auf-elektronische-sicht>

Hans
 
Christoph Müller schrieb

Hans CraueI schrieb:
Natürlich muss man anhalten. Ergibt sich aus § 21a StVO.
Ausnahmen gibt es für Busse, Rückwärtsfahren,
Liefertätigkeiten und dergleichen.

Gilt die StVO auch auf der Schiene?

Nachdenken! Dann kommst du schon selber drauf.

Hinweis: Versuche herauszufinden, wofür \"StVO\" steht.

Die Platzverhältnisse in Autos sind insgesamt sehr beengt.

Wohnmobile sind geräumiger als ein Platz im Zug.

Anschnallpflicht bezieht sich auf alle Autos, nicht
auf irgendwelche Sonderformen.

Alles zusätzlich. Und anhalten muss man, wie schon
gesagt, ohnehin, wenn man die Einrichtung nutzen will.

Im Zusammenhang mit anständiger Fahrzeugfixierung und Fahren
auf Gleisen sind jedenfalls Zweifel erlaubt.

Ist nicht real existent. Eingebildeten Dingen kann man auf\'s
Munterste beliebige Eigenschaften hinzudichten, und seien sie
in sich noch so widersprüchlich.

Da lobe ich mir die real existierende Eisenbahn, bei der diese
Möglichkeiten bereits realisiert sind, ohne dass es Nachteile
mit sich brächte. Jetzt und in echt.

Wer öffentliche Toiletten mag... Ich bin da gerne etwas zurückhaltend.
Speziell, wenn\'s um ein sitzendes Geschäft geht.

Schon mal in Amerika gewesen? Oder auch in Asien?

Und auch sonst wirst du weitere Strecken dann wohl nicht
zurücklegen können. Autobahn-Raststätten oder andere
Einrichtungen werden dir da noch weniger gefallen.

Hans
 
Am 03.12.2021 um 00:21 schrieb Hans CraueI:
Christoph Müller schrieb
Am 02.12.2021 um 22:47 Hans CraueI schrieb:

Im allgemeinen wird Aufenthalt im Fahrzeug bei Transport des
Fahrzeugs auf einer Schienenplattform wohl nicht zulässig sein.

Das bezieht sich wahrscheinlich auf die heute üblicherweise angewandte
Technik.

Das bezieht sich auf die Regelungslage (und von meiner Seite nur
gemutmaßt). Um Technik geht es nicht.

Wie soll man technische Dinge regeln, wenn es gar nicht um Technik geht?

Ähnlich sieht es auf Fernfähren aus, in denen Aufenthalt im
Fahrzeugdeck für die Dauer der Überfahrt nicht zulässig ist.

Leuchtet ein. Monsterwellen...
https://de.wikipedia.org/wiki/Monsterwelle

Muss man auf der Schiene mit Vergleichbarem rechnen?

Wenn aber Züge doch so toll fahren, dass man sich überhaupt nicht
anschnallen muss - warum muss man das, wenn man im Auto auf so
einer tollen Eisenbahn sitzt? Haben die das mit Fixieren der
Fahrzeuge noch immer nicht raus?

Das find doch einfach mal raus. Frag am besten direkt nach.
Die werden dir das sicherlich erklären.

Aktuell habe ich keinen Bedarf, mich tiefer in das Thema zu stürzen.
Dazu müssten erst mal bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Z.B. der
ernsthafte (drückt sich in Geld aus) Wille, wenigstens mal über
autobahnähnlichen Individualverkehr auf der Schiene in Railtaximanier
nachzudenken. Sowas kann ich nicht mal ansatzweise erkennen. Ich kann
auch keine ernsthafte Reaktion auf das sich ankündigende fahrerlose Auto
erkennen. Man scheint sich in einer unangreifbaren Lage zu wähnen.

Dies betrifft Betrieb in Streckensicherung, welche als wesentlich
sicherer bekannt ist als Fahren auf Sichtweite.
Weil Fahren auf Sichtweite deutlich höhere Bremsbeschleunigungen
als der Verkehr in Blocksicherung einsetzen muss, wird es dabei
nicht ohne Anschnallpflicht gehen.

Wie weit geht nach deiner Ansicht die Sichtweite?

\"Fahren auf Sichtweite\" hat mit Ansichten, die jemand zur
Sichtweite hat, nichts zu tun.

Sagt dir \"elektronsische Sicht\" etwas?

Alter Hut. Siehe z.B.
https://lok-magazin.de/leseprobe/auf-elektronische-sicht

Wie weit geht also die Sicht? Wie kommst du also drauf, dass beim Fahren
auf Sicht höhere Bremsbeschleunigungen auftreten müssten?

--
Servus
Christoph Müller
www.astrail.de
 
Am 03.12.2021 um 00:31 schrieb Hans CraueI:
Christoph Müller schrieb
Hans CraueI schrieb:

Natürlich muss man anhalten. Ergibt sich aus § 21a StVO.
Ausnahmen gibt es für Busse, Rückwärtsfahren,
Liefertätigkeiten und dergleichen.

Gilt die StVO auch auf der Schiene?

Nachdenken! Dann kommst du schon selber drauf.

Hinweis: Versuche herauszufinden, wofür \"StVO\" steht.

Da geht\'s um die STRASSENVerkehrsOrdnung. Hast du richtig erkannt. Du
gehst davon aus, dass ein Womo beim Toilettenesuch stehen muss. Die
Frage war aber, wie es ausschaut, wenn so ein Womo auf einem
Schienenfahrzeug steht das auf einem Gleis fährt. Muss dann auch das
Schienenfahrzeug mit Womo drauf anhalten?

Die Platzverhältnisse in Autos sind insgesamt sehr beengt.

Wohnmobile sind geräumiger als ein Platz im Zug.

Anschnallpflicht bezieht sich auf alle Autos, nicht
auf irgendwelche Sonderformen.

Was hat die Anschnallpflicht mit Geräumigkeit zu tun?

Alles zusätzlich. Und anhalten muss man, wie schon
gesagt, ohnehin, wenn man die Einrichtung nutzen will.

Im Zusammenhang mit anständiger Fahrzeugfixierung und Fahren
auf Gleisen sind jedenfalls Zweifel erlaubt.

Ist nicht real existent.

Wenn\'s dir um Historisches und Gegenwart geht, können wir aufhören, zu
diskutieren. Mein Blick ist in die Zukunft gerichtet. Denn da lässt sich
noch was verbessern. Vergangenheit und Gegenwarten muss man dagegen
einfach so hinnehmen, wie sie sind. Da lässt sich nichts mehr ändern.

Da lobe ich mir die real existierende Eisenbahn, bei der diese
Möglichkeiten bereits realisiert sind, ohne dass es Nachteile
mit sich brächte. Jetzt und in echt.

Wer öffentliche Toiletten mag... Ich bin da gerne etwas zurückhaltend.
Speziell, wenn\'s um ein sitzendes Geschäft geht.

Schon mal in Amerika gewesen? Oder auch in Asien?

Im Gegensatz zu so manch anderen Zeitgenossen mit viel Ökogeschwurbel
versuche ich, meinen ökologischen Fußabdruck ganz real klein zu halten.
Deshalb vermeide ich unnötige Fernreisen.

Und auch sonst wirst du weitere Strecken dann wohl nicht
zurücklegen können. Autobahn-Raststätten oder andere
Einrichtungen werden dir da noch weniger gefallen.

Ein eigenes Womo wäre also für Fernreisen nicht schlecht.
--
Servus
Christoph Müller
www.astrail.de
 
On 12/02/2021 23:18, Christoph Müller wrote:
Am 02.12.2021 um 22:25 schrieb Hans CraueI:
Christoph Müller schrieb
[...]
Keine besonders erquickliche Beschäftigung, wie gesagt.

Einem Automaten ist das ziemlich egal. Sind die Anschlüsse ordentlich konstruiert und ausgeführt, stinkt nichts.

Vor diesem Hintergrund wundere ich mich seit geraumer Zeit, wieso man zum Laden von E-Autos nur so selten an Roboterarme denkt, die den Kontakt zum Auto herstellen und wieder lösen. Stattdessen denkt man lieber an induktives Laden und fängt sich damit mords Verluste und unnötige Risiken ein. Ob Roboterarm oder Ladespulen mit Positionierung - finanziell sollte da kein großer Unterschied sein. Nur haben mechanische Stecker halt kaum Verluste.

Eine Weile nach Konzeption eines geeigneten Roboterarms würde festgestellt
werden, daß ein solcher _geeigneter_ NICHT machbar ist!
Aufwand und Kosten würden dem Ansinnen ein Ende bereiten.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/c2x.htm http://www.schellong.de/c_padding_bits.htm
http://www.schellong.de/htm/bishmnk.htm http://www.schellong.de/htm/rpar.bish.html http://www.schellong.de/htm/sieger.bish.html
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/rand.htm http://www.schellong.de/htm/bsd.htm
 
Hallo Christoph Müller,

Du schriebst am Thu, 2 Dec 2021 08:49:50 +0100:

[Fahrzeuge AN die Wohnung anflanschen]
Es geht aber nicht um ein zusätzliches Wohnzimmer. Ein mobiles Zimmer
wird immer etwas Spezielles sein. Schon deshalb, weil dort nichts

Und speziell deswegen, weil es sowas bisher nicht gibt.

....
Als Fahrzeug muss es sich jedenfalls auch abkoppeln können.

Integriert kann\'s die umgebende Wohnung mitheizen.

Was meinst du damit? Dass das Fahrzeug die Wohnung heizt? Das geht

Sag\'mal, wielange mußt Du eigentlich jedesmal überlegen, um ein
(Gegen-) Argument mit der maximal unpassenden Gegenrede beantworten zu
können?
Wobei ich Dir zugestehe, daß speziell hier die freie Satzstellung im
Deutschen sogar die Bezugsrichtung etwas undeutlich macht.
Nur meine ich, daß sogar ein Schüler der Ansicht anhängen könnte, daß
es sinnvoller ist, die (stationäre) Wohnung durchgehend zu heizen als
mit einem großteils nicht verfügbaren beweglichen Teil, das zudem noch
für eine ganz andere Artr der Energienutzung ausgelegt ist.
....

In einer _richtigen_ Wohnung muss man nicht mit Beschleunigungen
rechnen. In Fahrzeugen dagegen sehr wohl. Deshalb muss dort alles

Ganz recht, und deswegen _kann_ ein solches Ding garnicht
praktikabel sein.

Ein Ding, das Beschleunigungen ausgesetzt ist, ist also nicht
praktikabel? Das wäre mir neu.

Sag\'mal, wielange mußt Du eigentlich jedesmal überlegen, um ein
(Gegen-) Argument mit der maximal unpassenden Gegenrede beantworten zu
können?
Nein, dazu schreib\' ich jetzt nichts weiter. Wenn Du nicht erkennen
kannst, warum, dann ist damit das Ende des Dialogs mit Dir erreicht.

--
(Weitergabe von Adressdaten, Telefonnummern u.ä. ohne Zustimmung
nicht gestattet, ebenso Zusendung von Werbung oder ähnlichem)
-----------------------------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen, S. Schicktanz
-----------------------------------------------------------
 
Hallo Hartmut Ott,

Du schriebst am Thu, 2 Dec 2021 13:41:45 +0100:

BTW, ein \"Stilles Örtchen\" hätte ich eher ungern im Auto.
....
Naja, 9 qm sollten bei Bedarf für ein kleines Klo ausreichen.

Durchaus, halt aber nur für wenig mehr. Und Christoph wollte auf dem
Rest ja noch ein ganzes Auto unterbringen. Müßte dann recht hoch
gebaut werden...

--
(Weitergabe von Adressdaten, Telefonnummern u.ä. ohne Zustimmung
nicht gestattet, ebenso Zusendung von Werbung oder ähnlichem)
-----------------------------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen, S. Schicktanz
-----------------------------------------------------------
 

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